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DIE MIETBEDINGUNGEN

1. Reservierung - Restzahlung - Minderjährige
Ein Boot kann nur gemietet werden, wenn Navig-Plaisance das ausgefüllte und unterzeichnete Vermietungsformular und einen Vorschuss in hohe von 10% des Mietpreises erhalten hat.
Der Restbetrag kann vor Ort am Tag der Abfahrt an Navig-Plaisance bezahlt werden. Für Reservierungen die weniger als 4 Wochen vor der Abfahrt gemacht werden, ist die Gesamtsumme gleich zu bezahlen. Bank Unkosten gehen zur Last des Mieters.
Reservierungen von Minderjährigen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert.

2. Annullierung
Die Annullierung einer Reservierung muss an Navig-Plaisance vom Mieter schriftlich mitgeteilt werden.
Erhält Navig-Plaisance die Annullierung mindestens 4 Wochen vor dem Abfahrtsdatum, bezahlt der Mieter 10% des Mietpreises, und den Teil des Betrages der 10% überschreitet Betrag wird ihm zurückerstattet.
Erhält Navig-Plaisance die Annullierung weniger als 4 Wochen vor dem Abfahrtsdatum, bezahlt der Mieter 10%. Der Mehrbetrag wird dem Mieter in folgenden Fällen zurückerstattet:
1) wenn das Boot weitervermietet ist oder
2) wenn die Annullierung unter eine der Konditionen des Annullierungs-Plans fällt:
– Unfall – Krankheit – Todesfall eines der Mitglieder der Mannschaft oder Todesfall eines nahen Verwandten unter 75 Jahren (Vater, Mutter, Schwester, Bruder oder Kind) während der 4 Wochen vor der Abfahrt.
– Ernsten Schaden an Ihrem Hauptwohnsitz, wirtschaftliche Entlassung, Streiks, Zivilkrieg, die es dem Mieter unmöglich machen:
a) von seinem Boot Besitz zu nehmen,
b) eine Kreuzfahrt zu unternehmen.
In allen anderen Fällen schuldet der Mieter den Gesamtbetrag des Mietpreises.
Der Annullierungs-Plan von Navig-Plaisance lässt sich nur auf die Personen anwenden, die namentlich auf dem Mietformular bei der Reservierung aufgeführt sind.

3. Kaution
Eine Kaution in Höhe von 750 Euros oder 1250 CHF wird vor Übergabe des Bootes bei Navig-Plaisance hinterlegt. Diese Summe entspricht dem Betrag der Versicherungsfranchise. Bei der Rückgabe des Bootes kann der Betrag des verbrauchten Treibstoffe an der Kaution abgezogen werden, natürlich nur durch gegenseitiges Einvernehmen. Allerdings, ein Teil des Betrages oder der Gesamtbetrag kann von Navig-Plaisance einbehalten werden, wenn das Boot sehr verschmutzt zurückgegeben wird, oder wenn die Ausstattung verloren, gestohlen oder beschädigt ist.

4. Pannendienst
Navig-Plaisance verpflichtet sich, einen Pannendienst während der normalen Arbeitsstunden sieben Tage pro Woche während der Saison zu unterhalten und sich schnell um jeden technischen Zwischenfall nach Verfügbarkeit des Personals und Ersatzteile zu kümmern. Keine
Reklamation und kein Anspruch auf Entschädigung können an Navig-Plaisance gestellt werden in Folge einer Stillegung, einer Panne oder eines Versagens des Bootes, des Motors oder seiner Ausstattung. Wenn ein solcher Schaden durch die Nachlässigkeit des Mieters entstanden ist, behält sich Navig-Plaisance das Recht vor, Ein Teil der Kaution oder der Gesamtbetrag einzubehalten für entstandenen Kosten.

5. Fähigkeit des Mieters und Navigation
Navig-Plaisance behält sich das Recht vor, jedem Mieter die Übernahme des Bootes zu verweigern, welcher nach deren Ansicht nicht fähig ist, die Verantwortung für die Kreuzfahrt zu tragen. In diesem Fall erstattet Navig-Plaisance den bezahlten Gesamtbetrag zurück. Nach dessen Erhalt kann Navig-Plaisance zu keiner Verantwortung mehr herangezogen werden.
Der Chef der Besatzung nimmt das Boot in Empfang nach dem er die notwendigen Instruktionen zur Steuerung des Boots mit einer kurzen
Probefahrt erhalten hat und die Formalitäten erledigt hat (Kaution, Nachprüfung des gesamten Inventars). Der Boots Kapitän ist verpflichtet die
Vorschriften und Regeln zu achten die gegenwärtig maßgebend sind und vorgeschrieben von den Schiff-Fahrt Behörden und von Navig-
Plaisance. Die nächtliche Schifffahrt ist in Frankreich verboten.

6. Versicherung
Navig-Plaisance übernimmt die Versicherung des Bootes und die Haftung des Mieters gegen Dritte. Die Mieter selbst, Ihre persönlichen Güter und Ihres Auto sind nicht versichert per Navig-Plaisance.

7. Unfälle und Materialverluste
Sollte der Mieter Schuld an der Ursache des Unfalls haben, infolge der Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der bestimmten Instruktionen, kann
er Sich nicht Beschweren und kann auch keine gerichtlichen Maßnahmen gegen Navig-Plaisance unternehmen. Der Mieter verpflichtet Sich
sofort jeden ernsten Schaden am Boot oder Unfall der Besatzung an Navig-Plaisance mitzuteilen. Diese wird den zu folgenden Ablauf geben:
der Mieter wird keine Schäden die dem Boot beigefügt wurden, reparieren noch Pannen beheben ohne Erlaubnis von Navig-Plaisance Der Mieter hat die Pflicht alle Schäden am Boot, Verlust an der Ausstattung oder Diebstahl sofort bei seiner Rückkehr an der Anliegerstelle zu melden, und kann verpflichtet sein, jene zurückzuzahlen. Schäden der nicht Navig-Plaisance zurückzuschreiben sind kann nicht Grund zur
Entschädigung oder Rückzahlung an den Hausbootvermieter sein, falls die Kreuzfahrt dadurch unterbrochen sein würde.

8. Mietperioden und Ausgangshäfen
Ohne vorheriger schriftliche Übereinstimmung wird der Hausbooturlaub nur auf einer wöchentlichen Basis gemacht und enden an dem angegebenen Tag. Der Tag und die Uhrzeit ist auf dem Buchungsbestätigung angegeben. Navig-Plaisance behält sich das Recht vor, aus operativen Gründen den Ausgangshafen oder Zielhafen zu ändern, die Richtung der Einwegreisen umzukehren, eine Einwegreise in eine Hin- und Rückreise zu ändern oder umgekehrt. Diese Änderungen können in keinem Fall der Grund einer Annullierung sein. Navig-Plaisance erstattet jedoch den bezahlten Mehrbetrag für eine Einwegreise, die in eine Hin- und Rückreise geändert wurde.

9. Navigationsgrenzen
Die Boote können nur in den bezeichneten Grenzen fahren, die in dem Bordbuch festgelegt sind. Die Navigation auf dem Rhein und auf der Ill ist den Mietsbooten verboten. Bei Nichtbefolgung kann Navig-Plaisance das Boot in ihren Besitz zurücknehmen, und der Mieter wird die volle Verantwortung aller daraus entstehenden Kosten übernehmen ohne Limit auf die Höhe der von ihm hinterlegten Kaution.

10. Begrenzung oder Unterbrechung einer Kreuzfahrt
Navig-Plaisance übernimmt keine Haftung im Falle einer Unterbrechung der Kreuzfahrt oder einer Begrenzung der vom Mieter vorgesehenen Strecke, die durch Schließung der Wasserwege, Reparaturen, Überschwemmungen, Trockenheit oder jegliche andere nicht von der Kontrolle von Navig-Plaisance abhängende Gründe entstehen. Im diesen fall kann die Hälfte des Betrags zurück erstattet werden, das Übrige wird im Mieter bei einer späteren Vermietung im Jahr gutgeschrieben.

11. Verfügbarkeit des Bootes
Wenn unabhängig von Navig-Plaisance durch nicht vorhersehbaren Umständen, Navig-Plaisance dem Mieter nicht den von ihm gemieteten Bootstyp oder ein anderes geeignetes Boot zur Verfügung stellen kann, erstattet Navig-Plaisance ihm den vollen Mietpreis und der Mieter kann unter keinen Umständen andere Reklamationen erheben.

12. Rückgabe des Bootes
Das Boot muss an Navig-Plaisance am Ende der Kreuzfahrt am vorgesehenen Ort und zur vorgesehenen Zeit zurückgegeben werden. Navig- Plaisance behält sich das Recht vor, sich alle entstehenden Kosten durch eine verspätete Rückkehr oder nicht Rückkehr des Bootes am vorgesehenen Ort vom Mieter erstatten zu lassen. Die Entschädigung wird pro Tag verrechnet in Wert des gegenwärtigen Mietpreises zusätzlich um die entstandenen Kosten, die der Vermieter am folgenden Mieter zu zahlen hätte.

13. Rechtsprechung
Bei Anfechtung wird das Handelsgericht von Straßbourg im Elsaß (Tribunal de commerce de Strasbourg), einzig zuständig, ungeachtet der verwendete
Zahlungsmittel.
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